Lehrgang zur Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in 06. Februar 2006 bis 18. Mai 2006 Auf der Grundlage der von der DLRG erlassenen Regelungen gemäß den Grundsätzen des Bund/Länderausschusses „Rettungswesen„ sowie in Anlehnung an das Rettungsassistentengesetz (RettAssG),erhielten die Teilnehmer ihr Zeugniss über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme. |
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