Brandenburgisches Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V.

Presseberichte



Brandmeldeanlage im Geschäftshaus der PWG eG

Am 2. März 2009 ist im Geschäftshaus der PWG 1956 eG die neue Brandmeldeanlage in Betrieb genommen worden. Dabei sind von der Vorbereitung bis zur Freigabe des Projekts nur rund 12 Monate vergangen.

Mit der neuen Anlage werden die strengen Brandschutzbestimmungen erfüllt, die sich unter anderem aus der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen („Schulbau-Richtlinie“) ergeben. Die Notwendigkeit der Nachrüstung ergab sich für den langjährig im Geschäftshaus ansässigen Mieter, das Brandenburgische Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. (BBW e.V.), aus dem erweiterten Ausbildungsprogramm der im Gesundheits- und Sozialbereich tätigen Ausbildungseinrichtung. Mit der Ausbildung zum/zur Sozialassistent/in halten sich jetzt auch minderjährige Schüler im Gebäude auf, was die strengeren Brandschutzauflagen zur Folge hat. Die PWG 1956 eG als Vermieter und das BBW waren also gefordert, zum Erhalt des Schulstandards die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Gemeinsam umgesetzt wurde mit dem Einbau einer Brandmeldeanlage der Kategorie 3 (nebst Alarmierungssystem innerhalb und außerhalb des Hauses) ein tragfähiges Konzept.

Das in die PWG 1956 eG gesetzte Vertrauen des BBW e.V. zur planmäßigen Umsetzung dieses außergewöhnlichen Projektes wurde zu keiner Zeit enttäuscht. Selbst bei der Abnahme der Anlage durch die verantwortlichen Kräfte der Stadt Potsdam (Bauamt/Bauaufsicht, Feuerwehr usw.) wurde nochmals die zügige Planung und Realisierung des Projektes lobend hervor gehoben.

Das BBW e.V. hat zum überwiegenden Teil diese Brandmeldeanlage aus eigener Kraft finanziert, natürlich auch, um die bisherigen Mietkosten nicht mit diesen Zusatzkosten zu belasten. Außerdem sollte damit die Fachschule/Berufsfachschule auf lange Sicht (bestens) abgesichert werden, was die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes im Geschäftshaus Zeppelinstraße 152 angeht.

Ohne die Unterstützung, Mitwirkung und hauptsächliche Wahrnehmung aller Aufgaben der Umsetzung durch die PWG 1956 eG als Vermieter hätte das BBW e.V. die neuen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Brandschutzes (seit der Erweiterung des Ausbildungsprogramms) nicht erfüllen können, so die Aussage einer der beiden Geschäftsführer des BBW, Herr Ritscher, gegenüber der Redaktion.

D.H.